4129 Z. 394 ff.). AB.________ habe ihm übrigens auch viele Sache und sogar seinen Namen an die Wand geschrieben (pag. 4131 Z. 454 ff.). Ihm habe er nur das gesagt, was er auch bei der Polizei und hier ausgesagt habe (pag. 4132 Z. 484). Schliesslich ergänzte er von sich aus, er sei seit dem Unfall in Depressionen gefallen und sei wegen der schlechten Gesellschaft auf die schiefe Bahn geraten, er entschuldige sich dafür (pag. 4133 Z. 51 ff.). - Auch bei der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab A.________ seine Version, er sei nur Übersetzer gewesen zu Protokoll (pag. 8639 Z. 38). - Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung hat A.___