4047 Z. 365ff.), erklärte er, er sei ja zum ersten Mal in dieser Gegend und dazu noch alkoholisiert gewesen. Auch auf Vorhalt der Audiodateien wollte er nicht mehr wissen, was er damals gesprochen habe, er sei ja betrunken gewesen (Z. 405 und 408). - Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 20. Dezember 2016 wurde A.________ auf die in der Wartezelle hinterlassenen Botschaften an Z.________ und AB.________ angesprochen (pag. 4150 bis 4256). Er erklärte, er habe Z.________ nur gesagt, er solle die Wahrheit sagen und nicht die Schuld auf andere schieben (pag. 4129 Z. 394 ff.).