4022 Z. 110 ff.). Bei dieser Rolle als Übersetzer blieb A.________ dann in den weiteren Einvernahmen. - An der Einvernahme vom 05.07.2016 (p. 4039 ff.) hat A.________ nach Vorhalt von belastenden Aussagen seiner Mittäter schliesslich eine neue, wiederum sehr abwegige und schlicht nicht glaubhafte Version zum Raub in Bleienbach geschildert: Demnach soll er aufgrund der verschiedenen Dialekte der Beteiligten die Rolle des Übersetzers eingenommen haben (p. 4042 Z. 112 ff.). A.________ hat zu seiner Rolle folgendes ausgeführt: