im Auto mitgefahren. Y.________ kenne er nicht gut, er habe ihn zuvor lediglich zwei Mal in Neuchâtel getroffen (Z. 63). Seinen richtigen Namen kenne er auch nicht (pag. 4022 Z. 77). Ihm wurde sodann die Audiodatei 3174 (pag. 784), welche bereits am Schluss der Einvernahme vom 18. Mai 2016 abgespielt wurde, erneut vorgehalten. Darin solle er u.a. erklärt haben, wer und bei welchem Fenster dieser reingehen müsse (pag. 4022 Z. 105 ff.). A.________ gab darauf eine lange Erklärung zu den einzelnen Sprachen der Beteiligten und gab an, dass er selbst eigentlich nur „übersetzt“ habe, was der Ford-Fahrer gesagt habe (pag. 4022 Z. 110 ff.).