Auf Vorhalt der Audiodatei 3174 (pag. 4018 f.), in welcher er klarerweise Aufträge erteilt, bezeichnet wer was machen solle und wie vorzugehen sei, wollte er an der Einvernahme vom 18. Mai 2016 keine weiteren Aussagen mehr machen (pag. 4011 Z. 279). - In der nächsten delegierten Einvernahme vom 1. Juni 2016 wurde A.________ zuerst auf AB.________ und dann auf Y.________ (Y.________) angesprochen (pag. 4021 Z. 28 und 50). Bei beiden kam ihm nachdem er überlegt hat in den Sinn, dass sie wohl dabei gewesen seien (Z. 29 ff. und Z. 51). Y.________ sei glaublich beim AB.________ im Auto mitgefahren.