Nur zwei Zeilen weiter sagte er aus, er sei in Biel bei seiner Frau gewesen (Z. 303-304). Und auf Vorhalt, sein Handy sei aber gemäss Überwachung am gleichen Standort wie sein Auto gewesen, fragte er zurück, ob man ihm denn beweise könne, dass er am Telefon gewesen sei (Z. 314). - An der Einvernahme vom 18.05.2016 hat A.________ zu Beginn der Befragung ausgesagt, dass er bereit sei, weitere Aussagen zu machen und „die Realität“ zu erzählen (p. 4005 Z. 8 f.). Notabene mit der Begründung, er habe Angst um seine Familie, er wolle kooperieren, aber es dürfe nicht aufgeschrieben werden (pag. 4005 Z. 8-13).