kenne, kann er keine genauen Angaben machen. Er kenne ihn, aber wisse nur, dass sein Name mit B anfange (pag. 3995 Z. 182-186). Auf Vorhalt der Audioüberwachung brauchte er wiederum eine Pause und Besprechungszeit mit seinem Anwalt. Kurz danach gab er eine Geschichte wieder, die mit kleinen Abweichungen, resp. mit weiteren Details und insbesondere weiteren Personen im Laufe der Untersuchung noch ausgeschmückt wurde (pag. 3996 Z. 221-242). Interessanterweise kamen in dieser ersten Erwähnung nur AC.________, Z.________ (Z.________, den er damals noch nicht namentlich kennen wollte) und eine weitere unbekannte Person vor.