24 Zu ergänzen gilt es betreffend der Einvernahme vom 3. Mai 2016 noch folgendes: Auf Frage, ob er etwas zum Raub in Bleienbach sagen könne, erklärte A.________, er wisse gerade nicht, worüber man hier spreche (pag. 3995 Z. 169). Auf Vorhalt des Fotos von Z.________ will er diesen zwar kennen, seinen Namen wisse er indessen nicht, es könne sein, dass dieser gefälschte Dokumente habe (pag. 3995 Z. 179). Auch auf Frage, ob er einen AC.________ kenne, kann er keine genauen Angaben machen.