- Erst auf Vorhalt der Aufnahmen der Audio-Innenüberwachung des VW Golf (nachfolgend: Audiogespräche) – aus der sich zahlreiche relevante Gespräche zwischen ihm und anderen Personen über den Raub in Bleienbach und weitere Einbruchdiebstähle ergaben –hat A.________ anlässlich der Einvernahme vom 03.05.2016 eingeräumt, vor Ort in Bleienbach gewesen zu sein. Er hat jedoch eine abenteuerliche Erklärung geliefert (p. 3996 Z. 221 ff.), welche schlicht nicht nachvollziehbar ist und sich auch in keiner Weise mit den objektiven Beweismitteln in Einklang bringen lässt (vgl. z.B. p. 788 f. und p. 3997 Z. 274 ff.).