- An der ersten Einvernahme zum Raub vom 26.04.2016 hat A.________ ausgesagt, dass er gar nicht wisse, wo sich Bleienbach befinde (p. 3979 Z. 273 f.). Auf Vorhalt der belastenden GPS- Daten seines überwachten Fahrzeuges hat er angegeben, dass mehrere Personen, von denen er nicht mal den Namen kenne, mit seinem Fahrzeug herumgefahren seien (p. 3979 Z. 285 ff.). Nach Kenntnisgabe, dass in seinem Auto eine Audioüberwachung verbaut gewesen sei, hat die Verteidigung um eine kurze Unterbrechung der Einvernahme ersucht und A.________ hat in der Folge weitere Aussagen verweigert (p. 3979 Z. 291 ff.).