Sie hätten die Beute aus dem Tresor behändigt und anschliessend das Wirtshaus wieder verlassen. Im BJ.________ (Lokal) in Grenchen sei die Beute durch A.________ zu ähnlichen Teilen unter den Mittätern aufgeteilt worden. A.________ habe nebst Bargeld noch Steine und eine Silberplatte für sich genommen. 9.1.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist von A.________ der eigentliche Sachverhalt, d.h. der grobe Ablauf des Raubes, inkl. der Rekognoszierungstouren (pag. 8655 und 9521 f.).