_ zuvor geöffnete und dadurch beschädigte Fenster (AS Ziff. I.3.14, p. 7941) in das Wirtshaus eingedrungen und habe ein grösseres Fenster geöffnet, durch das Z.________ und AC.________ ebenfalls in die Lokalität eingedrungen seien (AS Ziff. I.4.15, p. 7944). Sie hätten AF.________, der sich im Büro im ersten Stock befunden habe, auf seinem Stuhl gefesselt, hätten ihn leicht gewürgt und ihn mit einem Schraubenzieher bedroht, um ihn auf diese Weise zur Herausgabe des Tresorschlüssels zu zwingen. Sie hätten die Beute aus dem Tresor behändigt und anschliessend das Wirtshaus wieder verlassen.