am 12.04.2016 in der Zeit von ca. 21 Uhr bis 23:45 Uhr, an der .________ (Strasse) in 3368 Bleienbach zum Nachteil von AF.________ einen Raub begangen haben, wobei Deliktsgut im Wert von total CHF 12‘208.00 erbeutet worden sei. Der Täterschaft wird vorgeworfen, die Tat mittels mehreren Rekognoszierungstouren im Vorfeld geplant und das konkrete Vorgehen in der Tatnacht in einem Albanerclub vorgängig nochmals besprochen zu haben. In Bezug auf den tatsächlichen Raubüberfall wird der Täterschaft folgendes Vorgehen vorgeworfen: AD.________ sei durch das von A.________ zuvor geöffnete und dadurch beschädigte Fenster (AS Ziff.