Diejenigen Beweismittel, die gegen die anderen Beschuldigten gesprochen hätten, seien demgegenüber bagatellisiert worden (pag. 9520 f.). Die Kammer stimmt der Verteidigung insofern zu, als dass vordergründig gegen A.________ verdeckte Zwangsmassnahmen angeordnet wurden. Dennoch erachtet sie es als erwiesen, dass nicht einseitig ermittelt wurde und die Vorinstanz die erhobenen Beweismittel nicht einseitig gewürdigt hat. Es wurden ebenfalls belastende Indizien gegen die angeblichen Mittäter gesammelt, die von den Zwangsmassnahmen gegen A._______