Das Gericht hatte jedenfalls den Eindruck, dass es A.________ offensichtlich schwer fällt, trotz klar gegen ihn sprechender Beweislage etwas zuzugeben. Er bevorzugt es, selbst in solchen Situationen an abwegigen Erklärungen festzuhalten. Dieses Aussageverhalten hat sich während des gesamten Strafverfahrens gleich präsentiert. Betreffend den Einbruch in Egg wurde auf einer BOSCH-Gerätebox eine DNA-Spur von A.________ gefunden (pag. 1152 und 1261). Trotzdem verneinte er diesbe-