20 Betreffend C.________ sind nicht angefochten die Freisprüche gemäss Ziff. I.1.-3. unter Auferlegung von 1/10 der Verfahrenskosten, die Schuldsprüche gemäss Ziff. II.1.-6. und 8 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, und die Verurteilung zu einer Landesverweisung von 6 Jahren (pag. 8716 ff., 8857 f.). Die Kammer hat hingegen über den angefochtenen Schuldspruch unter Ziff. II.7. und über die Sanktion (ausgenommen die Landesverweisung) mit umfassender Kognition neu zu befinden (vgl. Art. 398 Abs. 2 StPO).