1. der Freisprüche von den Anschuldigungen des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs gemäss Ziff. B.I.1.-3. Des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, unter Auferlage von 1/10 der Verfahrenskosten an den Kanton Bern; 2. der Schuldsprüche wegen band- und gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, mehrfachen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, mehrfachen Fälschens von Ausweisen gemäss Ziff. B./II./1.-6. + 8.; 3. der weiteren Verfügungen betreffend die Einziehungen gemäss Ziff. B./V./2.6..