Fürsprecher AY.________ beantragte für diese Vorwürfe stattdessen Freisprüche unter Ausrichtung einer Entschädigung für die angemessene Verteidigung sowie unter Ausscheidung von ½ der erstinstanzlichen Verfahrenskosten. Für die weiteren Delikte beantragte er einen Schuldspruch, teilweise der Gehilfenschaft. Die auszusprechende Freiheitsstrafe sei auf 36 Monate herabzusetzen, die Strafe unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft und Berücksichtigung des vorzeitigen Strafantritts vom 6. Dezember 2017, unter Gewährung des bedingten Vollzugs für eine Teilstrafe von 18 Monaten, bei Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren, auszusprechen.