2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten alle drei Beschuldigten, resp. ihre amtlichen Verteidiger, form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 8754, 8756, 8758). Mit Verfügung vom 30. Januar 2019 wurde den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt (pag. 9151 ff.). Q.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt X.________, zog am 2. März 2019 seine Berufung zurück (pag. 9239 f.). Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen schrieb die Kammer das Verfahren gegen Q.________ mit Beschluss vom 8. März 2019 ab und stellte fest, dass das erstinstanzliche Urteil – soweit Q.________ betreffend – rechtskräftig geworden ist (pag.