und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten, wobei die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 673 Tagen vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet wurde. Sie verurteilte ihn zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 43‘339.80. Weiter regelte sie die Entschädigung für die amtliche Verteidigung und legte diese auf total CHF 17‘370.00 fest. Im Zivilpunkt verwies die Vorinstanz die Zivilklagen der Zivilkläger 1, 5, 6, 8, 9, 10 sowie die R.________ AG auf den Zivilweg, ohne Kostenausscheidung.