und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten, wobei die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 428 Tagen vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet wurde und festgestellt wurde, dass die Strafe am 22. Januar 2018 vorzeitig angetreten worden ist. Sie verurteilte ihn weiter zu einer Landesverweisung von 6 Jahren, wobei auf eine Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem verzichtet wurde. Weiter verurteilte sie ihn zur Bezahlung von 9/10 der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 54‘904.90.