Im Zivilpunkt verwies die Vorinstanz die Zivilklagen der Zivilkläger 1-3 ohne Kostenausscheidung auf den Zivilweg. Weiter traf sie die notwendigen Verfügungen betreffend Rückgang in den Strafvollzug, Vernichtung und Einziehung diverser Gegenstände bzw. Einziehung eines beschlagnahmten Geldbetrags zur Deckung der Verfahrenskosten, DNA-Profil, erkennungsdienstlicher Daten und Eintragung ins Strafregister.