und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten, wobei die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 575 Tagen vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet wurde und festgestellt wurde, dass die Strafe am 21. November 2017 vorzeitig angetreten worden ist. Sie verurteilte ihn zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 59‘421.00. Weiter regelte sie die Entschädigung für die amtliche Verteidigung und legte diese auf total CHF 42‘656.10 fest. Im Zivilpunkt verwies die Vorinstanz die Zivilklagen der Zivilkläger 1-3 ohne Kostenausscheidung auf den Zivilweg.