1. Zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten. Davon sind 16 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 16 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von 1 Tag wird vollumfänglich auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 14'893.60. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'424.00 (inkl. Auslagen von CHF 424.00). 55 III.