Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 15. Oktober 2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen im Zeitraum von 2017 bis am 11. März 2019 durch Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana, Kokain und Amphetamin