_ mit Honorarnote vom 29. März 2021 einen Aufwand von 24.55 Stunden geltend (pag 608 ff.). Der angegebene Aufwand scheint der Kammer grundsätzlich angemessen, wobei zufolge kürzerer Dauer der Berufungsverhandlung (Reduktion um zwei Stunden) und Verzicht auf eine mündliche Urteilseröffnung (Reduktion um 1.15 Stunde) eine Kürzung um 3.15 Stunden angezeigt ist. Demgegenüber erfolgt eine praxisgemässe Anrechnung von 30 Minuten für den Posten «Abschluss Dossier». Insgesamt ist der geltend gemachte Aufwand auf rund 22 Stunden zu kürzen.