51 wortete: «Mit A.________ habe ich Frieden geschlossen, er hat sich auch entschuldigt. Er hat gezeigt, dass es ihm wirklich leid tut. Das habe ich zur Kenntnis genommen. Für mich ist es erledigt. […]» (pag. 586, Z. 16 ff.). Die Kammer stellt daher auf seine bisherigen Aussagen (welche er anlässlich der Berufungsverhandlung immerhin als richtig bestätigte, pag. 586 Z. 43 ff. und pag. 587, Z. 1) sowie auf die sich in den Akten befindlichen Berichte