Nichtsdestotrotz beklagte sich der Privatkläger nicht nur in den bisherigen Einvernahmen über entsprechende Symptome, sondern bereits anlässlich der Notfallvorstellung vom 21. Juli 2018 im Tiefenauspital (pag.69) und auch dem Bericht von Dr. med. R.________ ist zu entnehmen, dass er den Privatkläger betreffend die Augenprobleme an einen Augenarzt verwiesen habe (pag. 61) – ein Bericht liegt allerdings nicht vor. Im Bericht des U.________ vom 4. Februar 2019 sind auch der Tinnitus sowie der aktuell verheilte Reflux (und eine damit zusammenhängende Kehlkopfentzündung mit mehrfach heftigen Atembeschwerden und Erstickungsgefahr) erwähnt (pag.