Angesichts dieser Verurteilung ist die Dauer der Landesverweisung nicht am untersten Rand, sondern auf sieben Jahre anzusetzen. Dies scheint auch mit Blick auf die privaten Interessen des Beschuldigten an einer Rückkehr in die Schweiz (Familie, Freunde etc.) angemessen. 27. Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) Gemäss Art. 96 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) ist eine Landesverweisung für sogenannte «Drittausländer» – damit sind Personen gemeint, die keinem Mitgliedsstaat des Übereinkommens angehören – im SIS einzutragen, wenn diese auf einer Verurteilung wegen einer Straftat beruht, welche mit