Zu berücksichtigen sind zudem die privaten Interessen des Beschuldigten an einer Rückkehr in die Schweiz (vgl. etwa Urteile der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern SK 18 442 vom 25. Juli 2019 E. V. 19. und SK 18 87 vom 23. August 2018 E. V. 25.). Vorab ist auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zur Dauer der ausgesprochenen Landesverweisung zu verweisen (S. 58 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 445).