Wie diese Verhältnismässigkeitsprüfung im Detail auszugestalten ist bzw. an welchen Kriterien sich die Ermessensausübung zu orientieren hat, ist nicht offensichtlich. Das Bundesgericht hielt in seinem Urteil 6B_627/2018 vom 22. März 2019 fest, die Rechtsfolge, d.h. die Dauer der Landesverweisung, sei aufgrund des Verschuldens und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu bestimmen (E. 1.3.4). Die Kammer berücksichtigt gemäss eigener Rechtsprechung bei der Bemessung der Dauer der Landesverweisung