46 mehrfach und in nicht unerheblicher Weise die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Auch in der Berufswelt konnte der Beschuldigte niemals richtig Fuss fassen. So hat er seit Abschluss seiner Berufsausbildung keine Stelle gefunden und wird sozialhilferechtlich unterstützt. Relativierend wirkt sich weiter aus, dass eine Wiedereingliederung des Beschuldigten im Irak zwar schwierig aber dennoch möglich erscheint.