44 23.2.2 Familienverhältnisse Zu den Familienverhältnissen des Beschuldigten ist anzumerken, dass die Familie nach ihrer Ankunft in der Schweiz zunächst in AK.________ und anschliessend in AL.________ lebte (pag. 145). Mit seiner Mutter und den beiden jüngeren Schwestern hat er eigenen Angaben zufolge ein sehr gutes Verhältnis (pag. 158, Z. 81). Der Vater des Beschuldigten ist vor einiger Zeit verstorben. Zu ihm hatte der Beschuldigte offenbar kein sehr gutes Verhältnis.