337, Z. 16 ff.). Dies überzeugt insofern nicht, als er den zu beurteilenden Vorfall vom 20. Juli 2018 auch bagatellisierte und sich sogar als Opfer des Privatklägers darstellte. Die fortwährende Delinquenz des Beschuldigten dokumentiert im Ergebnis eine negative Persönlichkeitsentwicklung. Offensichtlich hat er nichts aus seinen früheren Verurteilungen und den innert kürzester Zeit unbedingt ausgesprochenen Geldstrafen gelernt. Bezeichnend ist denn auch die Aussage seiner Mutter, dass sie Hilfe möchte. Jemand solle mit ihrem Sohn sprechen, damit ihm geholfen werde. Ihr Sohn solle nicht vom rechten Weg abkommen (pag. 138, Z. 226 ff.).