Der Beschuldigte wurde innerhalb von dreieinhalb Jahren fünf Mal rechtskräftig verurteilt. Er hat damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz mehrfach missachtet und wiederholt – gar während laufenden Probezeiten sowie während laufenden Verfahren – delinquiert. Der Beschuldigte gab hierzu an, er finde, es seien nicht so viele Verurteilungen. Er mache es nicht «extra», es passiere. Er sei kein Wiederholungstäter. Es sei dumm gelaufen zu der Zeit (pag. 158, Z. 57 ff.). Erst anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte er aus, dass es ihm leidtue und er zu dem stehe, was er gemacht habe (pag. 337, Z. 16 ff.).