Nur drei Monate später wurde der Beschuldigte wegen Beschimpfung erneut von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen und einer Busse verurteilt. Am 22. Oktober 2018 folgte schliesslich eine Verurteilung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (mehrfacher Versuch) und einer Übertretung gemäss Art. 19a BetmG zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen und einer Busse. Der Beschuldigte wurde innerhalb von dreieinhalb Jahren fünf Mal rechtskräftig verurteilt.