Nur knapp zwei Jahre später erfolgte die nächste Verurteilung mit Strafbefehl vom 17. Februar 2017 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen (bedingter Vollzug) und einer Busse. Am 19. März 2018 folgte eine Verurteilung der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit/Übertretung nach Art. 19a BetmG zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse. Nur drei Monate später wurde der Beschuldigte wegen Beschimpfung erneut von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen und einer Busse verurteilt.