561 ff.) wurde er am 5. März 2015 von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Raufhandels, einfacher Körperverletzung und vorsätzlicher Benützung eines Fahrzeugs ohne Fahrausweis nach Personenförderungsgesetz (mehrfach) zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen (bedingter Vollzug) und zu einer Busse verurteilt. Nur knapp zwei Jahre später erfolgte die nächste Verurteilung mit Strafbefehl vom 17. Februar 2017 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen (bedingter Vollzug) und einer Busse.