und hat Schulden, Betreibungen und Verlustscheine (pag. 509). Die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten sind daher als ausgesprochen schlecht zu bezeichnen. Zum Kriterium der Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Schweiz ist festzustellen, dass der Beschuldigte diese mehrfach tangierte. Gemäss Strafregisterauszug vom 19. März 2021 (pag. 561 ff.) wurde er am 5. März 2015 von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen Raufhandels, einfacher Körperverletzung und vorsätzlicher Benützung eines Fahrzeugs ohne Fahrausweis nach Personenförderungsgesetz (mehrfach) zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen (bedingter Vollzug) und zu einer Busse verurteilt.