Dass der Beschuldigte in den vergangenen Jahren – bei konsequentem Bewerben – keine Stelle hätte finden können, erscheint zumindest fraglich. So hat er immerhin eine abgeschlossene Berufsausbildung und spricht gut Deutsch bzw. Berner Dialekt. Zwar führte der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung nunmehr aus, er habe aufgrund von Problemen mit seiner Schulter keine Stellenzusage als AJ.________ erhalten (pag. 592, Z. 16 ff.). Weshalb er alternativ keine Stelle als AG.________ gesucht hat, konnte er sich allerdings nicht erklären («Das ist eine