Seit seiner Ausbildung nahm der Beschuldigte grundsätzlich nicht mehr am Wirtschaftsleben teil (nur kleinere Arbeiten, pag. 509). Auch aktuell ist er immer noch arbeitslos und vom Sozialdienst abhängig (pag. 592, Z. 15 ff. und pag. 593, Z. 4 ff.). Es kann in Übereinstimmung mit der Vorinstanz bezweifelt werden, ob der Beschuldigte tatsächlich ein ernstes Interesse hat, beruflich wieder Fuss zu fassen. So erklärte er anlässlich der Berufungsverhandlung unter anderem, er habe nicht so viele schriftliche Bewerbungen geschrieben, er sei «der Typ der gerne vorbeigeht» (pag. 592, Z. 37 f.).