Der Beschuldigte sei nie mehr im Irak gewesen und spreche nur turkmenisch. Die Vorinstanz verkenne, dass Turkmenisch keine offizielle Landessprache sei und es sich bei den Turkmenen um eine klare Minderheit handle. Turkmenisch werde dort gesprochen, wo im Moment Terror herrsche. Den Beschuldigten müsste man in die autonome Region Kurdistan zurückschicken. Das EDA rate von touristischen Reisen in diese Region ab und am 8. Januar 2020 habe es einen Angriff auf eine Luftwaffenbasis gegeben. Eine Reintegration sei weder möglich noch zumutbar.