Der Beschuldigte habe eine intensive Beziehung zu seiner Mutter und seinen Geschwistern. Zur Integration sei festzuhalten, dass sich sein Freundeskreis hier befinde und er auch eine Freundin habe. Arbeitsrechtlich sei die Situation im Moment sicher schwierig. Der Beschuldigte sei aber darum bemüht, eine Anstellung zu finden. Seit er von der Landesverweisung wisse, sei er allerdings gesundheitlich angeschlagen. Eine Reintegration im Irak sei auf keinen Fall machbar. Der Beschuldigte sei nie mehr im Irak gewesen und spreche nur turkmenisch.