vom 19. März 2018; objektiv handelte es sich um Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte [vgl. Vorakten BM 18/2627]). Der Beschuldigte beging das Delikt vom 20. Juli 2018 nicht nur kurz nach den Verurteilungen zu unbedingten Geldstrafen, sondern insbesondere bezüglich der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, begangen am 21. Mai 2018, auch während des hängigen Strafverfahrens (Urteil bzw. Strafbefehl datiert vom 22. Oktober 2018).