Der Beschuldigte wuchs bei seinen Eltern auf, ist gelernter AG.________ und verliess sein Elternhaus mit ca. 19 Jahren (gemäss Angaben des Beschuldigten auf Geheiss des Vaters). Seither war der Beschuldigte mehrheitlich arbeitslos und vom Sozialdienst abhängig (pag. 508 ff.). Auch aktuell ist er arbeitslos und vom Sozialdienst abhängig (pag. 592, Z. 15 ff. und pag. 593, Z. 4 ff.). Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind damit bestenfalls neutral zu gewichten.