Vielmehr handelt es sich um eine spontane Begegnung zwischen dem Beschuldigten und dem Privatkläger, d.h. sie kannten sich nicht und ihre Wege kreuzten sich zufällig (sog. Zufallsopfer). Der Beschuldigte fühlte sich zumindest teilweise durch den Blick des Privatklägers in seine Richtung bzw. in Richtung der neben ihm gehenden Mutter provoziert und attackierte den Privatkläger nach der Frage «Was luegsch du mini Mueter a?» ohne Vorwarnung, völlig überraschend, heftig, angefangen mit einem linken Haken ins Gesicht des Privatklägers, fortgesetzt mit Faustschlägen und Fusstritten.