liess der Beschuldigte vorerst vom Privatkläger ab. Nachdem Letzterer den Beschuldigten als «Arschloch» bezeichnet hatte, ging der Beschuldigte erneut auf den Privatkläger los, versetzte ihm mehrere, noch heftigere Faustschläge ins Gesicht und den Körper und verpasste ihm mehrere Fusstritte gegen den Oberkörper und den Kopf bzw. das Gesicht, als dieser am Boden lag. O.________ musste erneut eingreifen. Während dieser Geschehnisse wehrte sich der Privatkläger nicht, sondern versuchte, sich mit seinen Armen zu schützen. III. Rechtliche Würdigung