Die Heftigkeit der Faustschläge und Fusstritte war indes nicht derart heftig, dass es beim Privatkläger zu Knochenbrüchen gekommen wäre, aber doch zumindest zu einem Schädel-Hirn-Trauma Grad I. • Wie endete die Auseinandersetzung? Liess der Beschuldigte von alleine vom Privatkläger ab? Der Beschuldigte hörte nicht von sich aus auf, körperlich auf den Privatkläger einzuwirken, sondern es bedurfte des erneuten beherzten und bestimmten Eingreifens von O.________. Dieser musste den Beschuldigten schliesslich ein Stück weit wegbegleiten, bis die Situation endgültig bereinigt war.