Kam es zu einem zweiten tätlichen Angriff? Falls ja, inwiefern? Aufgrund der Intervention von O.________ liess der Beschuldigte (vorübergehend) vom Privatkläger ab. Indes bedurfte es des körperlichen Einsatzes von O.________ (blockieren), damit der Beschuldigte sich entfernte. Der Beschuldigte kam jedoch – wohl weil ihm der Privatkläger «Arschloch» nachrief – ren-