10.5 Beweisfazit und erstellter Sachverhalt Die aufgeworfenen Beweisfragen lassen sich in aller Kürze wie folgt beantworten: • Wie kam es überhaupt zur Auseinandersetzung? Provozierte der Privatkläger den Beschuldigten? Stieg der Privatkläger selbstständig vom Fahrrad oder wurde er vom Beschuldigten vom Fahrrad gerissen? Eine Provokation seitens des Privatklägers ist nicht erstellt, weder eine verbale noch eine nonverbale. Mit seinem Abbiegemanöver von der M.________ (Strasse) in den Verbindungsweg zur AB.________(Strasse)/AA.